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Antrag auf Ausstellung einer Meldebescheinigung

Informationen zur Dienstleistung
Mit einer Meldebescheinigung weisen Sie gegenüber Dritten wie z.B. Behörden oder Firmen Ihren aktuellen Wohnsitz nach. 

Unterschieden wird zwischen einer einfachen und einer erweiterten Meldebescheinigung (Aufenthaltsbescheinigung). Während die einfache Meldebescheinigung lediglich Ihren aktuellen Wohnsitz bestätigt, kann die erweiterte Meldebescheinigung weitere im Melderegister gespeicherte Daten, wie beispielsweise Familienstand, Staatsangehörigkeit und Religion beinhalten. Häufig wird die erweiterte Bescheinigung zur Vorlage bei einem Standesamt zur Anmeldung einer Eheschließung oder zur Vorlage beim Konsulat zur Erledigung von Passangelegenheiten benötigt. 

Die Meldebescheinigung können Sie persönlich im Bürgerbüro Bottrop oder Bürgerbüro Kirchhellen beantragen. Gegen Vorlage einer geeigneten Vollmacht sowie Ihres Personalausweises können Sie auch eine andere Person mit der Beantragung beauftragen. Außerdem ist eine Online-Beantragung (Links und Downloads) möglich. 

Eine Lebensbescheinigung benötigen Sie in der Regel zur Vorlage bei einem Rententräger. Mit dieser Bescheinigung wird bestätigt, dass eine Person zum Zeitpunkt der Ausstellung gelebt hat. Für die Beantragung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Sollte eine persönliche Vorsprache nicht möglich sein (z. B. aus gesundheitlichen Gründen), so kann unter Vorlage einer Vollmacht eine Lebensbescheinigung mit dem Zusatz, dass die Person „laut Eintrag im Melderegister“ als lebend geführt wird, auch einer anderen Person ausgehändigt werden. 

Übersetzungshilfen:

Die EU-Apostillenverordnung sieht die Einführung von Übersetzungshilfen für einsprachige Meldebescheinigungen aus der EU vor.
Diese Übersetzungshilfen können beim Bürgerbüro im Zusammenhang mit der Anforderung der Meldebescheinigung beantragt werden und gelten als Ersatz für eine von einem Dolmetscher gefertigte Übersetzung.
Bitte geben Sie an, in welcher der zur Verfügung stehenden Sprachen die Übersetzungshilfe ausgestellt werden soll.

Die Dienstleistungen der Bürgerbüros werden grundsätzlich nur nach vorhergehender Terminvereinbarung angeboten.
Termine können Sie für das Bürgerbüro Bottrop online (s. Download/Links) vereinbaren oder eine Terminberatung telefonisch unter 02041/7030 erhalten. Für die Abholung fertiger Dokumente benötigen Sie keinen Termin.

Wegen der zurzeit hohen Nachfrage nach Dienstleistungen besteht momentan alternativ die Möglichkeit, morgens von 8.00 bis 10.00 Uhr das Bürgerbüro Bottrop auch ohne Termin aufzusuchen. Wenn Sie diese Alternative wählen, müssen Sie sich aber auf längere Wartezeiten einstellen.

Terminvereinbarungen für das Bürgerbüro Kirchhellen sind nur unter der Telefonnummer 02041/704011 möglich. Auch für die Abholung fertiger Dokumente ist eine Terminvereinbarung erforderlich.

Die Rufnummern sind ist zu folgenden Zeiten erreichbar:

Montag und Dienstag 8.00 Uhr - 16.00 Uhr
Mittwoch und Freitag 8.00 Uhr – 13.00 Uhr
Donnerstag 8.00 Uhr – 18.00 Uhr 

Sollte ein telefonischer Kontakt wegen der gegenwärtig hohen Anzahl von Anrufen nicht möglich sein, können Sie auch eine E-Mail mit der Bitte um Rückruf versenden.

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Bottrop: buergerbuerobottropde

E-Mail-Anschrift des Bürgerbüros Kirchhellen: buergerbuero-kirchhellenbottropde


Weitere Informationen finden Sie hier

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